Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma Reischl Klaus gültig ab 1.10.2007
1.
Zustandekommen des Vertrages
Der Auftraggeber ist an sein Angebot ab Zugang
gebunden. Innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang des Angebotes ist
die Firma Reischl Klaus berechtigt, den Auftrag mit schriftlicher Begründung
abzulehnen. Nebenabreden, die mit dem Monteur getroffen werden, sollen zur
gegenseitigen Absicherung stets schriftlich erfolgen. Die Korrespondenz ist
ausschließlich mit der Fa. Reischl Klaus, Zimmerbergsieldung
2/3, 5500 Bischofshofen, zu führen.
2.
Lieferumfang
Der vereinbarte Preis gilt für angegebene
Stückzahlen, Maße und Konstruktionen. Eine Änderung der vereinbarten Preise
bleibt vorbehalten, falls sich bei Montage eine Änderung der Ausführungsart und
des Umfanges als notwendig erweisen sollte. Die Kosten für erforderliche
Zusatzarbeiten, wie zum Beispiel Gerüststellung, Schweiß- und Mauerarbeiten,
Stemm-/Beiputz-/Versiegelungsarbeiten, die nicht schriftlich im Vertrag
festgelegt sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Rollladen- und Markisenmotoren
sind steckfertig für Montage und Justierung vorgerichtet. Eine Festinstallation
muss gemäß VDE, bauseits zu Lasten des Auftraggebers durch Elektrofachbetriebe erfolgen.
3.
Liefertermin
Die Leistung der Firma Reischl Klaus wird zum
vereinbarten Liefertermin fällig, Rechnungsdatum = Lieferdatum. Überschreitet
Reischl Klaus den vereinbarten Liefertermin, so ist der Auftraggeber erst nach
erfolglosem Ablauf einer schriftlichen gesetzten, angemessenen Frist zur
Leistung - die mindestens 18 Arbeitstage betragen muss - berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber
für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit
überwiegend verantwortlich ist.
4.
Annahmeverzug
Verweigert der Auftraggeber bei oder nach
Eintritt des vereinbarten Liefertermins die Annahme der Leistung, so ist
Reischl Klaus nach erfolgslosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt,
Schadenersatz - soweit nicht konkret höher nachgewiesen - pauschal in Höhe von
mindestens 50% des Auftragwertes verlangen.
5. Gewährleistung
Reischl Klaus übernimmt die Gewährleistung
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel
innerhalb von 14 Tagen schriftlich gegenüber der Firma Reischl Klaus
anzuzeigen. Für Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen (Fassaden, Fliesen,
Tapeten, Fußböden, Fensterbänken etc.) die bei fachgerechtem Ausbau - Einbau unumgänglich
sind, übernimmt die Firma Reischl Klaus keine Haftung. Bei unsachgemäßer selbst
Montage der gelieferten oder selbst abgeholten Markisen, Rollläden, Jalousien,
Raffstore, Tore etc. entfällt die Garantie.
6. Zahlung
Die
Zahlung erfolgt in Bar vor Ort bei Lieferung / Montage Sie hat ohne Abzug von
Skonto zu erfolgen, sofern nicht schriftlich eine andere Zahlungsweise
vereinbart wurde. Die Zahlung hat nur auf das in der Rechnung angegebene Konto
oder an einem Monteur mit vorgelegtem Inkassoausweis zu erfolgen. Bei größeren
Bauleistungen ist Reischl Klaus berechtigt, angemessene Akontozahlungen
entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.
7.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die
Firma Reischl Klaus Eigentümer der gelieferten Ware.
8.
Bonitätsprüfung
Die Vertragsdaten des Bestellers (Name,
Vorname, Geburtsdatum, Straße/Hausnummer, Postleitzahl und Ort) können sowohl
bei juristischen als auch bei natürlichen Personen genutzt werden um eine
Bonitätsprüfung zu veranlassen. Dieser Hinweis erfolg entsprechend den Vorschriften
des § 24 Datenschutzgesetz 2000.
Bank:Raiffeisenbank Konto Inhaber:Klaus Reischl Kto.:105
437 BLZ:35029
IBAN: AT043502900000105437 BIC: RVSAAT2S029 ATU:634 130 23 Fax:+43 (0) 6462 33 418