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Allgemeine Geschäftsbedinungen der Firma Klaus Reischl
 

1. Zustandekommen des Vertrages

Der Auftraggeber ist an sein Angebot ab Zugang gebunden. Innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang des Angebotes ist die Firma Reischl Klaus berechtigt, den Auftrag mit schriftlicher Begründung abzulehnen. Nebenabreden, die mit dem Monteur getroffen werden, sollen zur gegenseitigen Absicherung stets schriftlich erfolgen. Die Korrespondenz ist ausschließlich mit der Fa. Reischl Klaus, Zimmerbergsieldung 2/3, 5500 Bischofshofen, zu führen.

2. Lieferumfang

Der vereinbarte Preis gilt für angegebene Stückzahlen, Maße und Konstruktionen. Eine Änderung der vereinbarten Preise bleibt vorbehalten, falls sich bei Montage eine Änderung der Ausführungsart und des Umfanges als notwendig erweisen sollte. Die Kosten für erforderliche Zusatzarbeiten, wie zum Beispiel Gerüststellung, Schweiß- und Mauerarbeiten, Stemm-/Beiputz-/Versiegelungsarbeiten, die nicht schriftlich im Vertrag festgelegt sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Rollladen- und Markisenmotoren sind steckfertig für Montage und Justierung vorgerichtet. Eine Festinstallation muss gemäß VDE, bauseits zu Lasten des Auftraggebers durch Elektrofachbetriebe erfolgen.

3. Liefertermin

Die Leistung der Firma Reischl Klaus wird zum vereinbarten Liefertermin fällig.
Überschreitet Reischl Klaus den vereinbarten Liefertermin, so ist der Auftraggeber erst nach erfolglosem Ablauf einer schriftlichen gesetzten, angemessenen Frist zur Leistung - die mindestens 18 Arbeitstage betragen muss - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist.

4. Annahmeverzug

Verweigert der Auftraggeber bei oder nach Eintritt des vereinbarten Liefertermins die Annahme der Leistung, so ist Reischl Klaus nach erfolgslosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, Schadenersatz - soweit nicht konkret höher nachgewiesen - pauschal in Höhe von mindestens 30 % des Auftragwertes verlangen.

5. Gewährleistung

Reischl Klaus übernimmt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich gegenüber der Firma Reischl Klaus anzuzeigen. Für Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen (Fassaden, Fliesen, Tapeten, Fußböden, Fensterbänken etc.) die bei fachgerechtem Ausbau - Einbau unumgänglich sind, übernimmt die Firma Reischl Klaus keine Haftung. Bei unsachgemäßer selbst Montage der gelieferten oder selbst abgeholten Markisen, Rollläden, Jalousien, Raffstore, Tore etc. entfällt die Garantie.

6. Zahlung

Die Zahlung erfolgt bei Lieferung bzw. Montage mittels Bankomat- oder Barzahlung.

Sie hat ohne Abzug von Skonto zu erfolgen, sofern nicht schriftlich eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde. Die Zahlung hat nur auf das in der Rechnung angegebene Konto oder an einem Monteur mit vorgelegtem Inkassoausweis zu erfolgen. Bei größeren Bauleistungen ist Reischl Klaus berechtigt, angemessene Akontozahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen. Sollte bei Rechnungen ein Zahlungsverzug eintreten, sind wir berechtigt Mahnspesen und bankübliche Verzugszinsen zu verrechnen.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Firma Reischl Klaus Eigentümer der gelieferten Ware.

8. Bonitätsprüfung

Die Vertragsdaten des Bestellers (Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße/Hausnummer, Postleitzahl und Ort) können sowohl bei juristischen als auch bei natürlichen Personen genutzt werden um eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 24 Datenschutzgesetz 2000.

 

9. Impressum

Bank Raiffeisenkasse Kuchl Konto Inhaber:Klaus Reischl Kto.:105437 BLZ:35029
IBAN: AT043502900000105437 BIC RVSAAT2S029

ATU:634 130 23 Fax:+43 (0) 6462 33 418 Mobile:+43 (0) 664 40 100 69  Mail: schatten@sbg.at
Gerichtsstand:5600 St. Johann im Pongau